Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 18.06.20)

 

§ 1 Vertragsgegenstand

 

FoerdeFux Hundetraining Laura Linde bietet Dienstleistungen in Form von Einzel- und Gruppentraining, begleiteten Spaziergängen, Workshops, Seminaren und Vorträgen an, die nötige Fertigkeiten und Kenntnisse vermitteln, um Hunde gewaltfrei zu erziehen und auf einer vertrauensvollen Basis zu einer verbesserten Interaktion zwischen Hund und Halter beitragen. Ein Erfolg wird nicht garantiert, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit des Hundehalters abhängt. Die Dienstleistungen werden entweder von Laura Linde persönlich oder in ihrem Auftrag durch ihre Mitarbeiterinnen durchgeführt. Laura Linde und ihre Mitarbeiterinnen werden der Lesbarkeit halber im Folgenden als "die Trainerin" bezeichnet.

 

 

§2 Teilnahmebedingungen

 

Folgende Bedingungen bestehen für die Teilnahme an einem Training:

 

a) Der teilnehmende Hund muss ordnungsgemäß bei der zuständigen Behörde steuerlich angemeldet sein.

 

b) Für den teilnehmenden Hund muss eine ausreichende Hundehalterhaftpflichtversicherung bestehen.

 

c) Der teilnehmende Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein.

 

d) Der Hundehalter hat für einen ausreichenden Impfschutz zu sorgen.

 

e) Ein Anspruch auf Zulassung zu einer Teilnahme besteht nicht. Die Plätze für eine Teilnahme werden aufgrund begrenzter Teilnehmerzahlen in Reihenfolge der Zahlungseingänge vergeben.

 

f) Aus gesundheitlichen und ethischen Gründen ist der Hund bei Sonderveranstaltungen, im Gruppentraining und gegebenenfalls auf Anraten der Trainerin im Einzeltraining an einem gut sitzenden und gegebenenfalls gepolsterten Brustgeschirr zu führen.

 

g) Der Halter verpflichtet sich während des Trainings auf jegliche Trainings- und Erziehungshilfen und -methoden zu verzichten, die dem Hund Unbehagen oder Schmerz bereiten. Die Verwendung folgender Führ- und Erziehungshilfen führt zu einem sofortigen Teilnahmeausschluss: Würgehalsbänder, Halsbänder ohne Zugstopp, Kettenhalsbänder mit oder ohne Zugstopp, Anti-Bell-Halsbänder, Stachelhalsbänder in jeglicher Ausführung, sogenannte Erziehungshalsbänder und -geschirre. Im Falle eines Nichterfüllens dieser Verpflichtung ist die Trainerin berechtigt, den betreffenden Hundehalter umgehend von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen oder Training mit betreffendem Halter umgehend abzubrechen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung der Trainings- oder Teilnahmegebühr.

 

 

§3 Leistungshindernisse

 

a) Termine sind vom Hundehalter einzuhalten.

 

b) Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen besteht weder Anspruch auf Erlass oder Rückerstattung der Gebühr, noch auf Nachholung des Termins.

 

c) Ein oder mehrere vereinbarte Termine können sowohl durch den Hundehalter, als auch durch die Trainerin aus wichtigen Gründen bis 48 Stunden vor Terminbeginn abgesagt werden. Allgemein schlechtes Wetter ist kein wichtiger Grund.

 

d) Wird ein Termin kurzfristiger als 48 Stunden vor Terminbeginn durch den Hundehalter abgesagt, besteht kein Anspruch auf Erlass oder Rückerstattung der Gebühr, noch auf Nachholung des Termins. Bei Terminen mit variabler Dauer werden in diesem Fall pauschal 60min angerechnet.

 

e) Sofern bei der entsprechenden Anmeldung nicht anders angegeben, können Vorträge, Kurse, Seminare, Workshops, Gesprächsrunden, Trainingswanderungen und andere Sonderveranstaltungen bis 14 Werktage vor dem Termin abgesagt werden. Bei Nichteinhalten dieser Frist besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr.

 

f) Sofern auf der entsprechenden Anmeldung nicht anders vermerkt, kommt eine gebuchte Veranstaltung erst ab einer bestimmten Teilnehmerzahl zustande. Vergütung, die im Voraus gezahlt wurde, wird dann von der Trainerin zurückerstattet.

 

 

§4 Vergütung

 

a) Die Gebühren für jegliche Leistungen müssen...

 

...bei Seminaren, Workshops, Vorträgen, Erlebnisveranstaltungen, Kursen und ähnlichen Veranstaltungen bis 14 Tage vor vereinbarten Termin auf dem Empfängerkonto eingegangen sein. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich die Trainerin die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung.

 

...bei Einzelstunden und Gruppenstunden bis Stundenbeginn auf dem Empfängerkonto eingegangen sein.

 

b) Werden die Kurseinheiten aus wichtigen Gründen über einen langen Zeitraum verschoben, besteht kein Anspruch auf Wiederholung der vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse der vorangegangenen Kurseinheiten.

 

c) Die Preise richten sich nach dem aktuellen Preisverzeichnis. Preisänderungen sind ausdrücklich erlaubt.

 

 

§5 Haftung der Trainerin

 

a) Die Trainerin haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Sie haftet nicht für Schäden an den ihr zur Ausbildung anvertrauten Hunde.

 

b) Die Trainerin haftet nicht für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt wurden.

 

c) Der/ die Hundehalter/in trägt während der Ausbildung die alleinige Haftung für das Tier. Dies gilt auch, wenn der Hund auf Anweisung der Trainerin ohne Leine geführt wird.

 

 

§6 Copyright

 

Die Kursinhalte inklusive aller Unterlagen, Bilder und Videos unterliegen den Copyright und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung vom Organisator nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.